Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

1. Gewährleistung und Gewährleistungsfristen

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, kontaktieren Sie uns bitte schriftlich unter info@velo-deal-straubing.de. Bitte beachten Sie, dass die Ware inklusive der originalen Zubehörteile retourniert werden muss. Fehlen diese Zubehörteile, wird ein möglicher Rückzahlungsbetrag entsprechend gemindert. Im Fall der Erstattung des Kaufpreises verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

Es gelten die gesetzlich angeordneten Gewährleistungsregeln und Verjährungsfristen, mit nachfolgenden Einschränkungen:

1.1 Sie sind Verbraucher

Wenn Sie einen Kauf zu einem Zweck tätigen, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), gilt für gebrauchte Ware eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, beginnend mit der Ablieferung der Ware; ausgenommen von dieser Verkürzung der Gewährleistungsfrist sind die Fälle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, arglistig verschwiegene Mängel sowie Ansprüche aus Garantien, die sich nach den jeweiligen Garantiebestimmungen richten. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. Sie haben bei Mängeln, die schon bei Gefahrenübergang bestanden, ein Recht auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung nach Ihrer Wahl) und, bei Erfolglosigkeit der Nacherfüllung, ein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz; Schadensersatz erfolgt unter den nachfolgenden Einschränkungen. Die Übertragung der Gewährleistungsrechte auf Dritte ist ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:

  • Verschleißteile
  • Zerbrechliche Teile, wie beispielsweise Displays durch Bruch
  • Verbrauchsmaterial, wie z.B. Batterien bzw. Akkus bei Leistungsminderung.
    Hinweis: Bei Totalausfall des Akkus übernehmen wir die Gewährleistung. 
  • Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel
  • Mängel am Produkt, die durch Aufbau, Umbau oder Transport, nach der Zustellung durch uns, verursacht wurden
  • Mitgeliefertes Zubehör, sofern es nicht gesondert berechnet wurde
  • Mängel, die durch Ihre unsachgemäße Behandlung, übermäßige Benutzung, falsche Handhabung oder Bedienung der Ware, insbesondere auch falsche Aufbewahrung sowie Sturz oder starke Erschütterung der Ware entstanden sind. Beispiele hierfür sind:
    • Gebrochenes Display und / oder Gehäuse
    • Wasserschaden
    • Elektrische Defekte auf Grund von nicht durch den Hersteller zugelassene Ladegeräte
    • Nichteinhalten der Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung
    • Schäden, die auf normale Abnutzung (z.B. Gebrauchsspuren am Gehäuse und / oder Display) oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind
    • Unsachgemäße Inbetriebnahme
    • Mangelnde oder fehlerhafte Wartung
    • Schäden am Gerät, die auf eine nicht von ihrem vorgesehenen Zweck entsprechende Verwendung schließen lassen

Als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB kann die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung zurückgegeben werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Mit der Bezahlung an der Kasse und der Aushändigung der Ware ist der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen. Im Ladengeschäft gibt es daher weder Widerrufs - noch Rücktrittsrecht.

1.2 Sie sind Unternehmer

Wenn Sie den Kauf einer gebrauchten Ware in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigen (Unternehmer), ist die Gewährleistung ausgeschlossen; ausgenommen von dieser Verkürzung der Gewährleistungsfrist bzw. diesem Ausschluss der Gewährleistung sind die Fälle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, arglistig verschwiegene Mängel sowie Ansprüche aus Garantie, die sich nach den jeweiligen Garantiebestimmungen richten. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den Einschränkungen, dass die Art und Weise der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung) durch uns bestimmt wird. Schadensersatz unterliegt den nachfolgenden Einschränkungen. Die Übertragung der Gewährleistungsrechte auf Dritte ist ausgeschlossen.


2. Beschränkung und Verjährung der Schadens- und Aufwendungsersatzhaftung

Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgend Schadensersatzansprüche) gegen uns auf den vertragstypischen und typischerweise vorhersehbaren Schaden unter Ausschluss etwaigen entgangenen Gewinns beschränkt.

Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung der Ware.

Diese inhaltlichen und zeitlichen Einschränkungen gelten nicht

  • in Fällen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und/oder
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, und/oder
  • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.

3. Erfordernis einer Mängelanzeige beim Kauf

3.1 Mängelanzeige bei Unternehmern

Wenn Sie einen Kauf in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigen (Unternehmer), haben Sie die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung der Ware, fachmännisch und ggf. unter Auswertung einer ausreichenden Anzahl von Stichproben zu untersuchen/untersuchen zu lassen und alle festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 weiteren Werktagen, uns in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) an die oben genannte Adresse unter genauer Beschreibung der Mängel anzuzeigen. Später entdeckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab Entdeckung, in entsprechender Weise gerügt werden. Unterbleibt eine entsprechende Untersuchung und/oder Rüge, so gilt die Ware hinsichtlich der festgestellten Mängel und solcher Mängel, die bei einer derartigen Untersuchung hätten entdeckt werden können, als genehmigt.

3.2 Mängelanzeige bei Verbrauchern

Wenn Sie Verbraucher sind, so bitten wir Sie, uns offensichtliche Mängel der Ware (z.B. Transportschäden) möglichst kurzfristig anzuzeigen, damit geeignete Maßnahmen zur Mangelbeseitigung ergriffen werden können. Dies ist aber nicht Voraussetzung für Ihre Ansprüche wegen solcher Mängel.